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NRW: Corona-Regelungen ab September

Im kommenden September 2020 ändern sich einige Corona-Regelungen im Bundesland NRW. Während weiterhin Maskenpflicht und ein Mindestabstand von 1,5 Metern gelten, sowie private Feiern mit maximal 150 Personen erlaubt sind, ändern sich die Maßgaben für Schüler: Ab September gilt in NRW keine Maskenpflicht mehr im Unterricht. Das sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Donnerstag, den 27 Aug 2020 in Düsseldorf. Gegen diese abgeschaffte Maskenpflicht in Schulen regt sich allerdings Widerstand aus der Richtung der Kinderärzte und der Lehrer. Aber auch Schüler äußern sich kritisch und wollen weiterhin freiwillig eine Maske im Unterricht tragen.

So sagte Christiane Thiele, Landesvorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, dass es angesichts steigender Infektionszahlen weiterhin sinnvoll wäre, im Unterricht Masken zu tragen, da in kleinen, schlecht belüfteten Klassenzimmern oft große Schülergruppen säßen, in denen ansteckende Aerosole schnell überall verteilt werden könnten. Die Situation müsse hinsichtlich des Infektionsgeschehens in Schulen ganz genau beobachtet werden. Sollte es künftig erforderlich sein, ganze Schulen statt einzelner Klassen zu schließen, um ein mögliches Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, müsse unbedingt zur Maskenpflicht zurückgekehrt werden. Aus diesem Grund unterstütze sie auch die Initiative einiger Schüler, trotzdem freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, was sie für sehr vernünftig halte. Auch wäre es gut, wenn zumindest Lehrer eine Maske trügen. Sie müssen laut sprechen – und sind damit potenziell sehr ansteckend.

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Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW äußert sich gegenüber der Tageszeitung Rheinische Post besorgt über die teilweisen Änderungen der Corona-Regelungen und die Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht. “Wir lassen dem Ganzen jetzt freien Lauf”, sagte die Landesvorsitzende Maike Finnern. Zwar sei die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus pädagogischer Sicht kritisch zu beurteilen. Es fehle aber an alternativen Konzepten in den Schulen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern könnten. “25 bis 30 Kinder oder Jugendliche über mehrere Stunden in einem Raum, der schlecht zu belüften ist – das ist fahrlässig”, sagte Finnern. In anderen Ländern würden etwa die Klassen halbiert. Auch müssten Lüftungsanlagen mit Hepa-Filtern beschafft werden.

An der Maskenpflicht im ÖPNV ändert sich übrigens nichts, ein Verstoß gegen das Tragen von Masken in Bussen und Bahnen kostet weiterhin 150 Euro. Auch sind private Feiern mit bis zu 150 Gästen weiterhin erlaubt. Großveranstaltungen sind allerdings bis Ende des Jahres 2020 verboten und auch die Bundesliga muss ohne Zuschauer starten.

Quelle: Rheinische Post, Presseportal