Düsseldorf

Düsseldorf: 7-Tages-Inzidenz bei 42,7 – Zusätzliche Maßnahmen

Die Infektionszahlen steigen in Düsseldorf in den letzten Tagen stetig weiter an. Nun hat die 7-Tages-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner) den Schwellenwert von 35 überschritten und einen Wert von 42,7 erreicht. Damit werden weitere Eindämmungsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 notwendig. Die Maßnahmen enden frühestens nach 14 Tagen (Inkubationszeit) und nur dann, wenn der Schwellenwert wieder unterschritten wird.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird nun gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) sowie der zuständigen Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen abstimmen und einleiten.

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Die folgenden Maßnahmen bei Überschreiten des Schwellenwertes von 35 (Stufe 1) sind vorgesehen:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten.
  • In 12 hoch frequentierten Bereichen im Stadtgebiet wird eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgesprochen.
  • Feierlichkeiten nur noch mit maximal 50 Gästen, es sei denn, die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu.

Die zwölf Bereiche, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen wird, im Überblick:

  1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
  2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
  3. Gerresheim: Dreherstraße/Fußgängerzone
  4. Düsseltal: Rethelstraße
  5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
  6. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
  7. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
  8. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
  9. Oberbilk: Kölner Straße
  10. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
  11. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
  12. Garath: Stadtteilzentrum
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Bei einer 7-Tages-Inzidenz ab 50 tritt Stufe 2 in Kraft

Sollten die Zahlen weiter steigen und mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen verzeichnet werden, tritt die Stufe 2 in Kraft. Ab dieser Stufe sind gemeinsam mit dem MAGS zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Neuinfektionen einzuleiten. Aus einem Maßnahmenkatalog werden geeignete Schritte aktiviert, die mithilfe weiterer Einschränkungen der Kontaktmöglichkeiten auch unerkannte Infektionsketten und besonders gefährdete Personengruppen schützen. An Festen dürften dann laut aktueller CoronaSchVO höchstens 25 Personen teilnehmen – es sei denn, die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu.

Die öffentliche Kommunikation müsste dann Themen wie die beschlossenen Einschränkungen aufgrund der steigenden Neuinfektionen, Kontaktverbot, Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen umfassen. Mögliche Maßnahmen können dann Einschränkungen in Gastronomien, im Einzelhandel, bei Veranstaltungen sowie eine Verschärfung des Kontaktverbotes oder die Erweiterung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in zu definierenden öffentlichen Bereichen sein.

Die Maßnahmen beider Stufen enden frühestens nach 14 Tagen, was einer Inkubationszeit entspricht – und nur dann, wenn der Schwellenwert wieder unterschritten wird.

Bild: OB Thomas Geisel (M.), Ordnungsdezernent Christian Zaum (l.) und Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Göbels stellten das Konzept des Stufenplans mit den dazugehörigen Maßnahmen vor (© Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin)

Quelle: Stadt Düsseldorf, Presseamt