Covid-19 NRW

Erneute Befundübermittlung für Geimpfte und Genesene

Nach den neuesten Beschlüssen und gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2021 werden Personen, die vollständig geimpft wurden, von Covid-19 genesene Personen und negativ getestete Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Dazu muss allerdings die Immunisierung nachgewiesen werden. Wer die entsprechenden Belege nicht mehr hat, kann eine erneute Befundübermittlung bei den ausführenden Laboren anfordern.

 Seit Montag, 3. Mai, müssen vollständig Geimpfte oder Genesene kein zusätzliches negatives Coronatestergebnis mehr nachweisen etwa bei “Click and Meet” im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos oder Botanischen Gärten, zulässigen körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur- oder Fußpflegetermin), der Testpflicht in Schulen und bei der Einreisequarantäne.

Dazu müssen beide Gruppen aber die Immunisierung durch Genesung oder vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen. Die Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch den:

  • Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Befundübermittlung neu anfordern
Genesene, die ihre Bescheinigung über ihr positives PCR-Testergebnis nicht mehr vorliegen haben, sollten für eine erneute Ausstellung Kontakt zum untersuchenden Labor aufnehmen. Sollte die Testung hingegen über den Hausarzt/die Hausärztin erfolgt sein, sollte dort eine Kopie des Befundes angefragt werden.

  • Genesene, die durch die Medizinischen Laboratorien Düsseldorf getestet wurden, sollten ihre Bescheinigung erneut per E-Mail an info@labor-duesseldorf.de anfordern.
  • Genesene, die durch das Labor Zotz|Klimas getestet wurden, können sie über dieses Online-Formular anfordern.
  • Personen, bei denen der PCR-Test in der städtischen Testeinrichtung an der Mitsubishi Electric Halle durchgeführt wurde, sollten eine erneute Befundübermittlung ebenfalls beim zuständigen Labor Zotz|Klimas über das vorgenannte Online-Formular anfragen.

Auf das Reisen wirkt sich die jetzige Gleichstellung nur insofern aus, als bei der Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten (nicht aber aus Virusvarianten-Gebieten) für Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher Test mehr nötig ist, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. Auch hier gilt eine Nachweispflicht der Immunisierung.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist auf der Webseite des Landes NRW als .pdf-Datei zu finden.