Erneute Befundübermittlung für Geimpfte und Genesene
Nach den neuesten Beschlüssen und gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2021 werden Personen, die vollständig geimpft wurden, von Covid-19 genesene Personen und negativ getestete Menschen